Notarzt erhält nach Einsatzfahrt Strafbefehl über 4500,-€

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    • schotterali schrieb:

      .....Was mich mehr erschreckt ist die, vermeintliche, Reaktion auf die Online-Petition. Wenn man nur 200.000 Unterschriften braucht um das deutsche Rechtssystem zu unterlaufen wirds kritisch.
      .....


      Nur weil irgendwo irgendwas schriftlich festgenagelt ist, heißt das noch lange nicht, daß es auch einwandfrei ist. Ich finde es ganz gut, daß die schon erwähnten hoheitlichen Sesselfurzer merken, daß der Pöpel nicht mit jeder Entscheidung einverstanden ist und/oder sich ungerecht behandelt fühlt. Als bananenrepublikanischen Reaktion würde ich das auch nicht ansehen wollen.

      In Bezug auf die Kuriose Entscheidung gehen wir einfach mal davon aus, daß der Staatsanwalt etwas overstressed war
      Edgar Heinrich (Chefdesigner BMW Motorrad): "Eine GS darf gar nicht schön aussehen!"

      Viele Grüße
      HaJü (DA-)
    • schotterali schrieb:

      Nicht nur in einer Hinsicht. Was mich mehr erschreckt ist die, vermeintliche, Reaktion auf die Online-Petition. Wenn man nur 200.000 Unterschriften braucht um das deutsche Rechtssystem zu unterlaufen wirds kritisch.

      Matthias,

      wenn die Online Petition dazu geführt hat das sich der OStAw die Anklage und den Richterspruch nochmals genauer ansieht und eventuell die Anklage korrigiert oder zurückzieht weil es nach dem gültigen Recht nicht rechtens zugegangen ist...na dann ist unser Rechtssystem doch i.O. und vertrauenswürdig.

      Gruß

      Dirk
    • jochen schrieb:

      ...die hessen sind da besser? :huh:

      Natürlich kommt's immer auf den Einzelnen an, aber ich bin ja nun wirklich viel unterwegs und da bleibt's nicht aus, daß man hin und wieder Kontakt mit der Rennleitung bekommt.
      Die bayrischen Polizisten sind, zumindest was ich bis dato so feststellen durfte/mußt schon etwas hmmm...
      ich möchte es mal "rigisoser" (ich könnte auch Korinthenkacker oder "linientreu") nennen, als so mancher Polizist hier in Hessen oder sonst wo.
      Dabei meinte ich natürlich keine strafrechtlichen oder sonstigen "schwereren" Vergehen, sondern "Kleinigkeiten",
      kleinere OWI's wie z.B. defekte Birne, auf eine Länge von ca. 5 m eine durchgezogene Linie (ohne Gegenverkehr!!!) etc.
      Dort wird man hier bestenfalls ermahnt und angehalte, die Birne schnellstmöglich zu wechseln, in BAY kostet das gleich ...
      ... so meine eigenen Erfahrungen.... und klar, der eine oder andere hat da andere Erfahrungen gemacht, aber wie ich
      eingangs schrieb: Es kommt immer auf den einzelnen an.....

      "Peinlich" wird's allerdings, wenn die Rennleitung aus 3 verschiedenen Ländern den Fahrstil des TG's der Gruppe-1 als vorbildlich bezeichnet... ;rotwerd;

      ;--)
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Blacky schrieb:

      "Peinlich" wird's allerdings, wenn die Rennleitung aus 3 verschiedenen Ländern den Fahrstil des TG's der Gruppe-1 als vorbildlich bezeichnet... ;rotwerd;



      Wahrscheinlich hattest du einige Kringel Fleischwurst für die Blindenhunde parat....... :D :D
      Un saludo, Hans-Jürgen


      Es kommt nicht darauf an, wie alt man wird, sondern, wie man alt wird !!


      "Alt ist nur der, dessen Geist keine Leidenschaft mehr kennt." (Konfuzius)







    • Hi Jorge,
      Dieser Notarzt, der sieht schon auch wie so ein vekehrsrowdy aus.
      Einer zweijährigen das Leben retten, um Gottesdienst Willen ( christlich) viel wichtiger ist doch sich an Verkehrsregeln zu halten.
      anstatt diesem Notarzt das Bundesverdienstkreuz zu verleihen, lieber mal einen Denkzettel verpassen.
      Imho bin ich auch der Meinung das wir hier in Deutschland lieber mal alle freiwilligen Helfer,wegrationalisieren.
      Kostet nur und erzeugt nur Rowdys.

      Hier muss wieder Zucht und Ordnung herrschen in diesem blühendem gesättigtem Land.

      Staatsanwalt und die beleidigte Leberwurst von korintenkakker gehören nach Bayreuth in die pysiatrische Anstalt, abba flott.
      Gruß Kopfschütteln
      Giovanni
    • Spark schrieb:

      Leider noch nicht erledigt....es wurde nur der Strafbefehl zurückgenommen...das heisst leider nicht das das Verfahren eingestellt wird.

      Streich das "Leider", dann bin ich 100% bei Dir. Allerdings scheint das nicht zuzutreffen, da ich in der Presse gelesen habe, dass der Generalstaatsanwalt "keinen Hinweis für eine Wahrscheinlichkeit einer Strafrechtlichen Verurteilung sieht".

      Mit der Formulierung ist das Verfahren eigentlich erledigt. Trotzdem würde mich der genaue Hergang brennend interessieren, vermutlich aber nicht zu erfahren sein.
      ich übe noch
      www.motorrad-blog.eu
    • Hansemann schrieb:


      .....Allerdings scheint das nicht zuzutreffen, da ich in der Presse gelesen habe, dass der Generalstaatsanwalt "keinen Hinweis für eine Wahrscheinlichkeit einer Strafrechtlichen Verurteilung sieht".

      Mit der Formulierung ist das Verfahren eigentlich erledigt. Trotzdem würde mich der genaue Hergang brennend interessieren, vermutlich aber nicht zu erfahren sein. Bei solchen fauxpas hält man doch schön den Deckel drauf ;pfeif;


      tz München 10.02.15 schrieb:

      Nachdem die Staatsanwaltschaft Ingolstadt den Strafbefehlsantrag bereits rausgeschickt hatte, ging die Stellungnahme des Arztes ein, in der dessen Verteidiger seine Sicht der Blaulichtfahrt erklärte. "Diese haben wir nun rechtlich gewürdigt", erklärte Georg Freutsmiedl, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft München, am Montag in einer Pressekonferenz. Die Art und Weise, wie der Notarzt seine Sicht zur Sichtweite und seinem Ausscheren geschildert hat, habe die Generalstaatsanwaltschaft München und Staatsanwaltschaft Ingolstadt dazu bewogen, den Strafbefehl zurückzuziehen. "Sein Verhalten war weder verkehrswidrig noch rücksichtslos."


      Damit dürfte die Akte geschlossen werden
      Edgar Heinrich (Chefdesigner BMW Motorrad): "Eine GS darf gar nicht schön aussehen!"

      Viele Grüße
      HaJü (DA-)
    • HaJü schrieb:

      Nachdem die Staatsanwaltschaft Ingolstadt den Strafbefehlsantrag bereits rausgeschickt hatte, ging die Stellungnahme des Arztes ein
      Ich hoffe das dem nachgegangen wird wieso der Staatsanwalt nicht beide Seiten angehört hat..oder spätestens der entscheidende Richter.

      HaJü schrieb:

      Damit dürfte die Akte geschlossen werden

      das hoffe ich nicht...ich würde um mein Rechtsempfinden beruhigen zu können erst dann nachlassen, wenn geklärt ist wieso und auf wessen ungerechtfertigter Veranlassung der Strafbefehl erteilt wurde.

      Weiterhin würde ich erwarten das der Verantwortliche sich zumindest in einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber sehen müsste....schließlich wurde ein unbescholtener Bürger, mit nachweislich hohem humanen Engagement öffentlich zu Unrecht verurteilt und sein Name und Ruf geschädigt.

      In den USA könnte er auf eine nicht unerhebliche Summe Schmerzensgeld hoffen.....

      Gruß

      Dirk
    • Das Thema ist aus meiner SIcht durch, da werden wir nichts mehr von hören.
      In solchen Fällen gibts auch keine Möglichkeit auf Freispruch o.ä. zu klagen.

      Mich würde interessieren warum und durch wen nun wirklich die Rücknahme veranlasst wurde.
      Durch den Generalstaatsanwalt? Durch die Politik aufgrund des hohen Medieninteresses?
    • Spark schrieb:

      Ich hoffe das dem nachgegangen wird wieso der Staatsanwalt nicht beide Seiten angehört hat..oder spätestens der entscheidende Richter.

      Bei uns hat jeder Anspruch auf rechtliches Gehör, als Beschuldigter kann man sich auch durch einen Anwalt vertreten lassen oder auch von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Geht innerhalb einer festgelegten Frist keine Äußerung ein, oder es erfolgt keine Reaktion wie Bitte um Fristverlängerung, geht man davon aus, dass der Beschuldigte nichts sagen will. Dieses Recht steht jedem Beschuldigten zu.

      Dann kann aufgrund der Aktenlage entschieden werden. das scheint wohl hier der Fall gewesen zu sein.

      Da hat der Notarzt, bzw. dessen Anwalt mal gepokert und nicht gewonnen. 8)

      Anschließend hat man Medienecho losgetreten, um die Sache noch einmal umzubiegen, jetzt siehts halt so aus, als ob der Fehler bei den Behörden gelegen hätte, dem ist aber nicht so.

      Ich hab nach wie vor ein ungutes Gefühl, die Stellungnahme hätte der Notarzt ja gleich zur Sache abgeben können, nicht erst im Nachhinein, nachdem man sich alle Zeit der Welt genommen hat, um eine praktikable Ausrede zu erfinden.
      ich übe noch
      www.motorrad-blog.eu
    • Spark schrieb:

      HaJü schrieb:

      Nachdem die Staatsanwaltschaft Ingolstadt den Strafbefehlsantrag bereits rausgeschickt hatte, ging die Stellungnahme des Arztes ein
      Ich hoffe das dem nachgegangen wird wieso der Staatsanwalt nicht beide Seiten angehört hat..oder spätestens der entscheidende Richter.

      HaJü schrieb:

      Damit dürfte die Akte geschlossen werden

      das hoffe ich nicht...ich würde um mein Rechtsempfinden beruhigen zu können erst dann nachlassen, wenn geklärt ist wieso und auf wessen ungerechtfertigter Veranlassung der Strafbefehl erteilt wurde.

      Weiterhin würde ich erwarten das der Verantwortliche sich zumindest in einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber sehen müsste....schließlich wurde ein unbescholtener Bürger, mit nachweislich hohem humanen Engagement öffentlich zu Unrecht verurteilt und sein Name und Ruf geschädigt.

      In den USA könnte er auf eine nicht unerhebliche Summe Schmerzensgeld hoffen.....

      Gruß

      Dirk


      Von hier aus kann man natürlich nur mutmaßen. Vllt. hat Dr. H. die Anhörungsfrist (un-/bewußt) verstreichen lassen (der Anhörungsbogen sollte einem weiteren Schritt nach Anzeigeneingang vorangehen). Dadurch kann durch Einspruch die Schilderung seitens des Angezeigten nachgereicht werden.

      Beispiellos ist zumindest die Annahme und Weiterbearbeitung der Anzeige, wie wir sie nun durch die Presse dargestellt bekamen.

      tz München 10.02.15 schrieb:

      Der Strafbefehl gegen den Neuburger Notarzt sei beispiellos. „Es gibt in ganz Deutschland keinen einzigen Fall der Nötigung im Zusammenhang mit Blaulicht und Martinshorn im Straßenverkehr.“


      Desweiteren hat der RA des Arztes rechtliche Schritte gegen den Anzeigenerstatter angekündigt. Dieser hatte auch noch in früheren Jahren mit Dr. H. zusammengearbeitet! So müßte er genauestens wissen, was Blaulicht und Martinshorn zu bedeuten haben. Die Anzeige kann ich mir als Otto Normalo nur als Aktion einer temporären pathologischen geistigen Umnachtung vorstellen.

      Als aufmerksamer Verkehrsteilnehmer kann man andererseits ja immer wieder die Schwerfälligkeit anderer in entsprechender Situation beobachten. Da wird z.B. so dicht aufgefahren, daß eine Bildung der Rettungsgasse gar nicht mehr möglich ist. Die Liste unsäglicher Beispiele ließe sich noch endlos fortsetzen.

      M.E. ist der wichtigste Punkt, daß der Notarzt aus dem Schneider ist. Der in ganz Deutschland zu hörende Aufschrei sollte jedem Staatsanwalt gehörig in den Ohren klingen, sollte künftig ein ähnlicher Fall auf seinem Tisch landen. Den Ruf des Notarztes seh ich jetzt nicht geschädigt, ganz im Gegenteil, wurde doch mal wieder deutlich aufgezeigt, was die Leute im Rettungswesen leisten.

      Also dafür!
      Edgar Heinrich (Chefdesigner BMW Motorrad): "Eine GS darf gar nicht schön aussehen!"

      Viele Grüße
      HaJü (DA-)
    • Hansemann schrieb:

      .....
      Ich hab nach wie vor ein ungutes Gefühl.....


      Deine Worte les ich wohl, aber.....

      Parallel zu Deiner Antwort hatte ich ja angemerkt, daß unsere Äußerungen nur Mutmaßungen sein können. Andererseits denke ich auch an die hartnäckige Ignoranz einiger Behörden, denen eingehende Schreiben wurschtegal sind und irgendwo hintenrum vorbei gehen, daß einem die Hutschnur reißen könnte!

      Das wir mehr Details in dieser Angelegheit erfahren dürfen, wage ich zu bezweifeln. Und wenn es ein fauxpas seitens der Staatsanwaltschaft ist, wird man m.E. schön den Deckel draufhalten. Lassen wir uns überraschen
      Edgar Heinrich (Chefdesigner BMW Motorrad): "Eine GS darf gar nicht schön aussehen!"

      Viele Grüße
      HaJü (DA-)