Gewährleistung übertragbar?

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    • Gewährleistung übertragbar?

      Hallo,
      bin neu hier im Forum u. möchte mich deshalb kurz vorstellen.
      45 Lenze alt, aus Berlin und spekuliere nach 2 Jahre abstinenz mit dem Kauf einner 12 GS.
      Vorher: 750 Yamaha, BMW K750, K100, diverse Roller, Hond Transalp, GS 1150.

      Bei meiner 1150 gab es noch die alte Gesetzeslage (1 Jahr Garantie und Mobilitätsgarantie)
      Die Mobilitätsgarantie war nicht übertragbar!

      Wie siht die Lage heute aus?
      Nur 2 Jahre Gewährleistung und Mobilitätsgarantie
      Dioe Mobilitätsgarantie wird wohl immer noch nicht übertragbar sein da diese
      als Vertrag mit dem Neukäufer geschlossen wird.
      Und die 2 Jahre Gewährleistung?
      Vieleicht kann mir jemand sagen ob die Gewährleistung übertragbar ist oder nicht

      Vielen Dank

      tom
    • AW: Gewährleistung übertragbar?

      Hallo Tom,

      ich bin mir nicht 100% sicher, aber die gewärleistung muss ja BMW auf ihr Produkt geben, deshalb denke ich das die bei einem gebrauchten Motorrad
      weiter besteht, ich habe auch noch nie etwas anderes gehört.
    • AW: Gewährleistung übertragbar?

      Noch was....
      bei meinem gebrauchten Audi A4, ist auch alles auf Gewärleistung
      gemacht worden, obwohl ich nicht der Erstbesitzer war.
      Ich denke das es bei BMW auch nicht anders ist.
      Aber am besten einfach mal den ;BMW; fragen.