Versicherung 2014

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    • Zumindest online berechnet ist die HUK ziemlich gleich zu R+V und BGV. Die Versicherungsbedingungen bei der HUK
      habe ich jedoch noch nicht gelesen.
      Bezüglich der HDI habe ich heute von zwei Kollegen gehört, dass sie Probleme bei der Schadensregulierung hatten.

      Mein Problem ist, dass ich nicht für jede in Frage kommende Versicherung bei einem Vertreter vorbeischauen kann, das schaffe ich zeitlich nicht mehr.
      Hierdurch könnte ich preislich vielleicht noch was herausschlagen.

      Ich bin ein wenig überrumpelt worden, dass meine GS früher gebaut und zugelassen werden muss, damit ich den alten Preis bekomme, obwohl der
      Kaufvertrag lange vor der Preiserhöhung unterschrieben wurde. Jetzt kommt die gute wenn ich unterwegs bin und muss kurz danach zugelassen werden.
      Was das Datum der Zulassung mit dem Preis zu tun hat verstehe ich jedoch nicht, hatte dummerweise auch nicht nachgefragt.

      Gruß,
      Christian
    • die Abfragen kannst du doch bequem Online machen, da musst du doch nicht zum Versicherungsvertreter rennen.

      PS: Ich bin seit Jahren bei der HDI und hatte noch nie Probleme bei einer Schadensabwicklung, als Vielfahrer kommt da so einiges an zerdepperter Windschutzscheiben zusammen und alles wurde zügig und ohne Probleme abgewickelt.
      Ralf aus der Pfalz ;Q;
    • rsmilch schrieb:

      Die Versicherungsbedingungen bei der HUK habe ich jedoch noch nicht gelesen.
      Bezüglich der HDI habe ich heute von zwei Kollegen gehört, dass sie Probleme bei der Schadensregulierung hatten.
      Vielleicht verwechseln deine Kollegen HUK mit HDI.
      Von der HUK würde ich das verstehen, insbesondere, wenn du der Geschädigte bist und der Gegner bei der HUK versichert ist. Dafür ist die HUK bei RA's bestens bekannt. Bei dem HDI hingegen hatte ich noch nie Probleme mit einer Schadenregulierung.
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Da ich meine GS im März heuer bekomme, war ich die Tage bei meinem Makler und habe die Maschine mal rechnen lassen.

      Das die HDI gute Preise macht wusste ich dank euch. Bei der HDI komme ich bei SF 12 und 150SB TK und 500SB VK auf 324,52€. Klingt schon mal ganz gut. Hatte da noch ganz andere Preise rechnen lassen. Es gibt auch Gesellschaften die locker in den 4 Stelligen Bereich kommen.

      Mein Vertreter hat mir jetzt noch ein Angebot von der BGV (Badische Versicherungen) gemacht. Die nehmen mit oben beschriebenen Daten gerade mal 242,18€ im Jahr.

      Alle Preise beziehen sich auf ein Saisonkennzeichen 03 - 10.

      Sobald die Maschine da ist werde ich mich nochmal im Detail über die Leistungsunterschiede BGV und HDI erkundigen. Aber ich bin erst mal beruhigt, für ne Vollkasko kann man da nicht meckern.
    • Hallo Daniel, bei der Badischen solltest Du aber genau das klein gedruckte lesen.

      Ein Freund von mir hatte da mal ein Wohnmobil, er hatte jahrelang keine Probleme bis er einmal einen größeren Schaden hatte.

      Der Sachverständige hat ein Gutachten erstellt soweit alles gut. Dann wollte er den Schaden selber reparieren ( Selber Automechaniker).

      Die Badische hat Ihm gesagt kein Problem, es wird die Steuer abgezogen, dann noch irgend einen Eigenanteil und von der Summe würden Sie dann die hälfte Auszahlen.

      Er hat dann nach gefragt warum nur die hälfte, zu Antwort bekam er das würde so in den Verträgen stehen. Tatsächlich seht das in dem Vertrag, aber um das zu finden muss man lange suchen in dem Vertrag.

      Ob das heute noch so ist kann ich nicht sagen, deswegen meinte ich " Den Vertrag gut durchlesen.

      Gruß Alex
    • Bei der BGV gibt es auch keinen Auslandsschutz für den Fall der Fälle, dass der Unfallverursacher nicht versichert sein sollte. Dieser ist mir z.B. sehr wichtig,
      da ich öfter im Ausland unterwegs sein werde.

      @ Ralf: Wo es funktioniert, lasse ich die Beiträge ja online berechnen. Beim Vertreter bekomme ich jedoch teilweise noch satte Prozente,
      was ich beim Onlinerechner nicht sehe.

      Bei mir bleibt jetzt eigentlich nur noch die HDI, da hier einige wohl gute Erfahrungen gemacht haben, oder über BMW.
    • GS-blue schrieb:


      Hallo Daniel, bei der Badischen solltest Du aber genau das klein gedruckte lesen.

      Ein Freund von mir hatte da mal ein Wohnmobil, er hatte jahrelang keine Probleme bis er einmal einen größeren Schaden hatte.

      Der Sachverständige hat ein Gutachten erstellt soweit alles gut. Dann wollte er den Schaden selber reparieren ( Selber Automechaniker).

      Die Badische hat Ihm gesagt kein Problem, es wird die Steuer abgezogen, dann noch irgend einen Eigenanteil und von der Summe würden Sie dann die hälfte Auszahlen.

      Er hat dann nach gefragt warum nur die hälfte, zu Antwort bekam er das würde so in den Verträgen stehen. Tatsächlich seht das in dem Vertrag, aber um das zu finden muss man lange suchen in dem Vertrag.

      Ob das heute noch so ist kann ich nicht sagen, deswegen meinte ich " Den Vertrag gut durchlesen.

      Gruß Alex
      @GS-blue

      Ich habe mich gerade mal in die Bedingungen der HDI und der BGV eingelesen. Das von dir beschriebene Verhalten kann ich in den Bedingungen nicht finden. Dort steht unter Punkt A2.7.1 "Was zahlen wir bei Beschädigung?

      "Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:

      a Lassen Sie das Fahrzeug vollständig und fachgerecht reparieren, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.

      b Lasen Sie das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht reparieren oder können Sie nicht durch eine Rechnung die vollständige und fachgerechte Reparatur nachweisen, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts. Liegt dieser Wert ausnahmsweise über den kalkulierten Nettoreparaturkosten, so besteht bei fiktiver Abrechung lediglich ein Anspruch auf die Nettoreparaturkosten.
      Ohne konkreten Nachweis einer Reparatur gelten mittlere ortsübliche Stundenverechnungssätze als erforderlich."

      Oder ich verstehe einfach nur den Abschnitt B falsch.

      Meiner Meinung ist damit gemeint, dass man nur die Kosten geltend machen kann die man auch nachweisen kann was Abschnitt B angeht. Es kann nicht einfach der Weiderbeschaffungswert-Restwert = Verminderter Wiederbeschaffungswert von der Versicherung verlangt werden.

      Also von der Hälfte wie bei dir beschrieben kann ich nichts finden. Aber kann ja sein das es in einem älteren Tarifwerk noch so war.


      rsmilch schrieb:

      Bei der BGV gibt es auch keinen Auslandsschutz für den Fall der Fälle, dass der Unfallverursacher nicht versichert sein sollte. Dieser ist mir z.B. sehr wichtig,
      da ich öfter im Ausland unterwegs sein werde.

      @ Ralf: Wo es funktioniert, lasse ich die Beiträge ja online berechnen. Beim Vertreter bekomme ich jedoch teilweise noch satte Prozente,
      was ich beim Onlinerechner nicht sehe.

      Bei mir bleibt jetzt eigentlich nur noch die HDI, da hier einige wohl gute Erfahrungen gemacht haben, oder über BMW.

      @rsmilch

      Was den Auslandsschutz angeht bin ich mir noch nicht ganz sicher. In den Bedingungen steht nur was dabei das dieser bei PKW gilt, ich nehme mal an das es dann wie du sagst bei Motorrädern eben nicht gilt. Evtl. frage ich mal bei der BGV an wie das genau ist und ob dieser auch für Motorräder abgeschlossen werden kann.

      Fazit:

      So viel ich das ganze jetzt als Laie vergleichen kann, ähneln sich die Bedingungen beider Versicherungen sehr. Wer beide als PDF nebeneinader am Monitor vergleicht, könnte fast glauben das die beiden Gesellschaften von einander abgeschrieben haben. Selbst die einzelnen Punkte und Unterpunkte gleichen sie nahezu zu 95%.

      Nachtrag:

      Wo allerdings noch Unterschiede bestehen ist in der sog. "Alt für Neu" Klausel. Dort zieht die BGV in den ersten 4 Jahren nichts ab. Danach allerdings werden für Neuteile die gebrauchten die vorher vorbaut wurden abgezogen. Bedeutet die BGV zahlt immer nur den Zeitwert des Teiles das durch z.B. einen Unfall beschädigt wurde und augewechselt werden muss. Dies ist bei der HDI nur bei den Reifen der Fall soweit ich das nachlesen konnte. Für alle die das Interessiert es ist ab Punkt A.2.7.3 in den Tarifbedingungen der beiden Versicherer zu lesen.

      Ich habe aber auch Gesellschaften gesehen die diese Klausel prinzipiell anweden auch innerhalb der ersten 4 Jahre. Kann man auch in der Motorrad Heft 24/2014 nachlesen.

      Ich werde mir das ganze mal die Tage durch den Kopf gehen lassen welche Versicherung ich nehme. Lasse die BMW erst im März 2015 zu.