So langsam kommen wir der Sache näher:
Es gibt keine Reifenbindung, Versicherungen würden sie aber gerne durch die Hintertür einführen um ab und zu mal was abknapsen zu können.
Da müssen wir jetzt mal sauber unterscheiden:
- Das Zulassungsrechtliche
- Das Haftungsrechtliche
Ich könnte jetzt weit ausholen, erspare es mir aber und versuche es, auf das wesentliche zusammen zu kriegen, wird trotzdem noch lange und langweilig genug:
Zulassungsrechtlich gibt es für K50 und K51 keine Reifenbindung. Es müssen nur die Daten wie sie Roger noch mal aufgeführt hat, übereinstimmen
UND GANZ WICHTIG: der Reifen muss selbstverständlich ne e-Nummer haben. Dann ist man aus allem fein raus.
Haftungsrechtlich:
Wie immer sieht es im Zivilrechtlichen, wo es um Geld geht, viel komplizierter aus. Da gibt es nun Reifenhersteller (sind alle, man braucht nicht mit nem Finger auf einen oder zwei zu zeigen) die erteilen Freigaben für ihre Produkte für verschiedene Motorradmodelle. Das bedeutet, dass die Reifen vom Hersteller getestet und für dieses Modell geeignet befunden wurden. Wenn das der Fall ist, ist auch das Haftungsrecht am Ende und alles in trockenen Tüchern. Man muss nun unterscheiden, Modelle die eine Reifenbindung haben, brauchen auch eine Reifenfreigabe. Wenn die vorliegt, wiederum alles gut, falls nicht, dann hat die Versicherung nen Ansatzpunkt eine Kausalitätskette aufzubauen die einen Zusammenhang mit dem Reifen und dem Schadensereignis herstellt und belegt.
Für manche Modelle die keine Freigabe haben, gibt es aber trotzdem welche. Warum das so ist, überlasse ich der persönlichen Spekulation des Lesers, nur am Rande, es gibt Sturzpads (für die man weder eine ABE noch ein technisches Gutachten benötigt) die haben eine ABE, wurden also einem europäischen Prüfinstitut vorgelegt und für irgendwas befunden. Oder es gibt auch die Strebel-Tröten, die mit einer ABE werben, dabei aber geflissentlich verschweigen, dass das eine Prüfung über die elektromagnetische Unverträglichkeit ist. Möglicherweise empfindet man bei diesen beiden Beispielen eine ABE verkaufsfördernd.
Zurück zu den Reifen. Wenn man nun alles gemacht hat,was der Gesetzgeber verlangt, also Größe, index usw. e-Nummer (also der Reifen wurde entsprechend der Vorgaben der EU entwickelt und hergestellt) hat man auch alles getan, was man verlangen kann.
Sollte eine Versicherung nun argumentieren, ja es gibt aber Reifen, die noch sicherer sind, weil die haben ja eine modellspezifische Freigabe (für das Modell das keine braucht) würde dies zu einem Unterlaufen der Grundsätze der EU (freier Warenverkehr -markt, und Gedöns) führen.
Das kann ich mir aber nicht so richtig vorstellen, gleichwohl sind Verfahren, bei denen es um die Freigabegeschichte geht bei oberen Gerichten anhängig, da die Versicherungen viel Geld und Zeit haben und den Vorinstanzen (die sie verloren haben) einfach nicht glauben wollen.
Wer also Wert auf Freigaben legt, macht nichts falsch. Notwendig sind die trotzdem nicht. Zulassungsrechtlich (Polizeikontrolle, TÜV) in keinem Fall und haftungsrechtlich (Unfall mit Gutachten und Feststellung der Reifen und Aussage des Gutachters ob Freigabe) wirds wohl wegen dem EU-Hintergrund demnäxt auch nicht anders entschieden, es bleibt aber das Restrisiko, dass eine Versicherung zickt und wenn die das möglicherweise nur tut, um Zeit rauszuschinden.
Es gibt keine Reifenbindung, Versicherungen würden sie aber gerne durch die Hintertür einführen um ab und zu mal was abknapsen zu können.
Da müssen wir jetzt mal sauber unterscheiden:
- Das Zulassungsrechtliche
- Das Haftungsrechtliche
Ich könnte jetzt weit ausholen, erspare es mir aber und versuche es, auf das wesentliche zusammen zu kriegen, wird trotzdem noch lange und langweilig genug:
Zulassungsrechtlich gibt es für K50 und K51 keine Reifenbindung. Es müssen nur die Daten wie sie Roger noch mal aufgeführt hat, übereinstimmen
UND GANZ WICHTIG: der Reifen muss selbstverständlich ne e-Nummer haben. Dann ist man aus allem fein raus.
Haftungsrechtlich:
Wie immer sieht es im Zivilrechtlichen, wo es um Geld geht, viel komplizierter aus. Da gibt es nun Reifenhersteller (sind alle, man braucht nicht mit nem Finger auf einen oder zwei zu zeigen) die erteilen Freigaben für ihre Produkte für verschiedene Motorradmodelle. Das bedeutet, dass die Reifen vom Hersteller getestet und für dieses Modell geeignet befunden wurden. Wenn das der Fall ist, ist auch das Haftungsrecht am Ende und alles in trockenen Tüchern. Man muss nun unterscheiden, Modelle die eine Reifenbindung haben, brauchen auch eine Reifenfreigabe. Wenn die vorliegt, wiederum alles gut, falls nicht, dann hat die Versicherung nen Ansatzpunkt eine Kausalitätskette aufzubauen die einen Zusammenhang mit dem Reifen und dem Schadensereignis herstellt und belegt.
Für manche Modelle die keine Freigabe haben, gibt es aber trotzdem welche. Warum das so ist, überlasse ich der persönlichen Spekulation des Lesers, nur am Rande, es gibt Sturzpads (für die man weder eine ABE noch ein technisches Gutachten benötigt) die haben eine ABE, wurden also einem europäischen Prüfinstitut vorgelegt und für irgendwas befunden. Oder es gibt auch die Strebel-Tröten, die mit einer ABE werben, dabei aber geflissentlich verschweigen, dass das eine Prüfung über die elektromagnetische Unverträglichkeit ist. Möglicherweise empfindet man bei diesen beiden Beispielen eine ABE verkaufsfördernd.
Zurück zu den Reifen. Wenn man nun alles gemacht hat,was der Gesetzgeber verlangt, also Größe, index usw. e-Nummer (also der Reifen wurde entsprechend der Vorgaben der EU entwickelt und hergestellt) hat man auch alles getan, was man verlangen kann.
Sollte eine Versicherung nun argumentieren, ja es gibt aber Reifen, die noch sicherer sind, weil die haben ja eine modellspezifische Freigabe (für das Modell das keine braucht) würde dies zu einem Unterlaufen der Grundsätze der EU (freier Warenverkehr -markt, und Gedöns) führen.
Das kann ich mir aber nicht so richtig vorstellen, gleichwohl sind Verfahren, bei denen es um die Freigabegeschichte geht bei oberen Gerichten anhängig, da die Versicherungen viel Geld und Zeit haben und den Vorinstanzen (die sie verloren haben) einfach nicht glauben wollen.
Wer also Wert auf Freigaben legt, macht nichts falsch. Notwendig sind die trotzdem nicht. Zulassungsrechtlich (Polizeikontrolle, TÜV) in keinem Fall und haftungsrechtlich (Unfall mit Gutachten und Feststellung der Reifen und Aussage des Gutachters ob Freigabe) wirds wohl wegen dem EU-Hintergrund demnäxt auch nicht anders entschieden, es bleibt aber das Restrisiko, dass eine Versicherung zickt und wenn die das möglicherweise nur tut, um Zeit rauszuschinden.
ich übe noch
www.motorrad-blog.eu
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