Chiptuning

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    • Nach dem ich festgestellt habe, dass zwischen 3500 und 4500 Touren ein kräftiges Leistungsloch klafft, frage ich euch, ob man das irgendwie stopfen kann??? Vor allem auf Alpenpässen beim Rausbeschleunigen aus engen Kehren nervt es, wenn man gerade in der Kurve einen Japsen versägt hat und dann beim Beschleunigen in das Loch fällt, was zur Folge hat, dass der ,|,|, wieder vorne ist.
      Wer bietet so was einigermassen billig und gut an?
    • Meitest Du "Chiptunning" oder "Chipstunning"...? ;lach;

      Nach der Drehmomentenkurve sollte es doch kein Leistunggsloch geben, ich hab noch keines festgestellt und das es beim rausbeschleunigen aus der Kurve auch zügig geht, eher mal runterschalten und am Griff drehen... ;°)

      Ach ja, Chips gehören in eine Tüte und nicht in den Motor, zu viele Probs ( Gewährleistungsverlust, Versicherungsschutz, etc.) ...Duck und wech

      Gruß Günter
      "Hand zum Gruß" Steinbichl

      -steinbichl der, der die ;Q; aus der Stadt treibt….-
    • RE: Chiptuning

      Original von SKimot
      Hi
      Geht das so einfach mit dem Entfernen der Drossel? Ist das legal?


      Das Entfernen bzw. die Änderung der Software ist legal, das Betreiben der GS im öffentlichen Straßenverkehr dann nicht mehr ohne weiteres. Die geänderte Leistung muss natürlich noch in Fahrzeugbrief und -schein eingetragen werden. Ob BMW die hierfür erforderlichen Unterlagen bereitstellt, weiß ich nicht. Die Versicherung wird dann auch etwas teurer.
    • Hab meinen ;BMW; gefragt, er würde das sofort machen, ich müsste ihm das aber unterschreiben.

      Ich denke man müsste von BMW ein Gutachten oder ähnliches haben um das bei dem TÜV einzutragen.
      Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
    • da wir alle unsere Q mit Leistungsreduzierung bestellt haben, hat die originalQ die volle Leistung, der aufwand der Umtragung müsste also gering sein, wahrsscheinlich immer noch größer allerdings als der effekt der 3 kW.

      Gruß

      Hartmut
      Das Glück liegt am Ende einer langen Straße: ;daumen;
      44°19'24.53" N
      6°48'22.33" E
    • Original von Borsalino
      Schon ver-wunderlich
      was es alles so gibt.
      ;pfeif;


      Ist natürlich nur für den Sporteinsatz, keine Straßenzulassung, keine ABE. ;pfeif;
      Bei einem Unfall mit Personenschäden zahlt man dann sein Leben lang ;..(

      Für ein paar PS , wenn das überhaupt stimmt, denn Papier ist geduldig.

      Horst
    • Man bekommt von seinem Dealer ein Teilegutachten sowie eine Bestätigung über die vorgenommene Änderung.

      Wenn man damit dann zum TÜV spaziert, sollte einer Änderung der Fahrzeugpapiere nix mehr im Wege stehen.

      Ob man es nun eintragen läßt oder nicht, muß natürlich jeder für sich selbst entscheiden. Da die Änderung jedoch im Rahmen der Serienstreuung liegt, sollte man gute Chancen haben, im Fall der Fälle ohne größere Probleme zurecht zu kommen, da die Versicherung nachweisen muß, dass ein evtl. Unfall in ursächlichem Zusammenhang mit der Leistungssteigerung steht.

      Es geht bei den Änderungen auch wirklich nicht um 2 PS mehr oder weniger. Aber die positive Auswirkung auf die gesamte Leistungscharakteristik ist nunmal nicht wegzudiskutieren. Der Motor ist halt für die volle Leistung ausgelegt und die Zwangsänderung am Zündkennfeld für die Einordnung in deutsche Versicherungsklassen "vergewaltigt" das Seriensetup.

      Bis dann

      Ralf
    • Da die Änderung jedoch im Rahmen der Serienstreuung liegt, sollte man gute Chancen haben, im Fall der Fälle ohne größere Probleme zurecht zu kommen,
      das glaube ich weniger, es ist ja dokumentiert, dass du außerhalb der versicherungsklasse fährst, hat nix mit serienstreuung zu tun, ist im steuergerät hinterlegt und auf nachfrage bescheinigt bmw das de mgutachter - und dann zahlt die versicherung nix. ich sach nur viel spass mit dem gerichtsvollzieher, der dir die näxten 20 jahre den lohn pfändet - aber jeder wie er es mag

      Gruß

      Hartmut
      Das Glück liegt am Ende einer langen Straße: ;daumen;
      44°19'24.53" N
      6°48'22.33" E
    • von Ralf:
      ...da die Versicherung nachweisen muß, dass ein evtl. Unfall in ursächlichem Zusammenhang mit der Leistungssteigerung steht.
      Da bist du leider total auf dem Holzweg.
      Wenn du einen Umbau/technischen Eingriff, egal welchen, an deiner Maschine vornimmst (oder auch vornehmen läßt),
      der keine ABE/EG-Zulassung hat, oder du dies aufgrund des Teilegutachtens beim TÜV nicht eintragen läßt
      (oder der TÜV-Fuzzi dir dies trotz Gutachen nicht einträgt [sowas soll's auch geben])
      dann erlischt automatisch die allgemeine Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug.
      Das bedeutet, du darfst mit diesem Kraftfahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen.

      Der Umkehrschluss hieraus:
      Da du mit diesem Kraftfahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr hättest teilnehmen dürfen,
      hätte z.B. auch der Unfall/Schaden nicht eintreten können.
      Hat als absolut nix mit "ursächlichem Zusammenhang" blahblahblah zu tun - die Versicherung
      kann (und wird) sich weigern, für einen evtl. Schaden zu zahlen.

      Es gibt Grenzfälle, bei denen der Kfz-Versicherer den Schaden des Gegners aus der HA-Versicherung bezahlen muss,
      hat dann aber gegen den eigenen Versicherungsnehmer einen Regressanspruch.
      Ein Eigenschaden (z.B. Vollkasko oder Glasschaden in der TK) ist auf garkeinen Fall ersatzpflichtig.
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...