Komplettanlage

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    • Komplettanlage

      Hallo,

      Ich schreibe es mal hier in den Technikpart des Forums bei der F800(GS), eigentlich ist es aber eine generelle Frage... Und ja: ich habe zuvor diemSuchfunktion genutzt, mit wenig bzw. Zu viel Erfolg (wie der Egon das macht, weiss ich nicht...)

      Also, an alle Spezis und Professionals (winke, Hansemann):

      So eine Sebring Komplettanlage ist was Tolles, aber ist es

      A. Legal
      B. Teillegal bzw. Geringer Verstoss
      C. Völlig illegal

      Mich interessiert Strafrecht und Versicherung.
      Würde mich freuen, da mal Klarheitnzu erhalten.
      Grüße aus Solling und Weserbergland,

      °v° Doc ...there are Docs in Group 1 too.
    • Ich habe etwas Probleme, deine Frage zu verstehen.

      Wenn du einen "Street-legal"-Anlage montierst, kannst du höchstens belangt werden, wenn diese einfach zu laut ist - ist dann aber nur eine Owi.
      Wenn du einen "Race-only"-Anlage verbaust, kann/wird die Rennleitung dir die Kiste an Ort und Stelle sicherstellen. Dann wird's ebbes teurer und Punkt(e) kassierst du auch noch.

      Das erklärt sich doch eigentlich von selbst, oder?

      Auf was also willst du also hinaus...?
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • ist das teil mit ABE hat es keinen einfluß auf den versicherungsschutz, baust du eine illegale an, dann verlierst das mopped die zulassung und somit auch den versicherungsschutz.
      Un saludo, Hans-Jürgen


      Es kommt nicht darauf an, wie alt man wird, sondern, wie man alt wird !!


      "Alt ist nur der, dessen Geist keine Leidenschaft mehr kennt." (Konfuzius)







    • highgate schrieb:

      ist das teil mit ABE hat es keinen einfluß auf den versicherungsschutz, baust du eine illegale an, dann verlierst das mopped die zulassung und somit auch den versicherungsschutz.

      Ächz ...

      ihr postet doch nur so einen Schmarrn um mich zum Antworten zu provozieren, ihr wisst's doch eigentlich alle besser!

      Also, in welchen Fällen die Betriebserlaubnis erlischt steht in § 19 Abs. 2 StVZO, (diejenigen die nicht wissen was da drin steht können googeln) also Auspuff ohne Zulassung wär da dabei

      Selbst in den Fällen, in denen die Betriebserlaubnis erlischt, erlischt nicht die Zulassung.

      Eine erloschene Betriebserlaubnis hat nur auf Umwegen möglicherweise Einfluss auf die Versicherung. In einem Schadenfall, bei dem der Grund für das Erlöschen der BE auch ausschließliche Ursache für den Eintritt des Schadens ist, kann dies (muss nicht zwangsläufig) eine sogenannte Obliegenheitspflichtverletzung darstellen, die der Versicherung den Weg zur Regressnahme bietet.

      In der Praxis könnte das so ablaufen:
      - Unterbinden der Weiterfahrt (wenn die Beamten gut drauf sind vielleicht noch Heimfahrt wenn eine zulässige Anlage vorbeigebracht und montiert wird)
      - Mängelberichtsverfahren direkt an die Zulassungsstelle mit Hinweis auf Erlöschen der BE
      - nur die Zul.-Stelle kann die BE neu erteilen verlangt regelmäßig ein Gutachten eines Sachverständigen dass der technische Zustand wieder den Vorschriften entspricht
      - Gutachter und Zul.-Stelle nehmen stattliche Gebühren
      - OrdnungsWidrigkeiten-Anzeige derzeit 50 € + 26 € Gebühren und Punkte, bald 90 € für den Fahrer und 135 € für den Halter

      In den Fällen in denen eine E-Nummer ge- oder verfälscht angebracht und entdeckt wird: Strafanzeige und wenig Entgegenkommen, evtl. Beschlagnahme des Motorrads
      ich übe noch
      www.motorrad-blog.eu
    • Ah... Kompetente Antworten. ;°)

      Wie soll ich es ausdrücken:
      Bestellt und dokumentiert ist eine EG-ABE für die Anlage. Die ist auch auf dem Original-Endtopf eingestanzt und Original-ABE... Ihr versteht?
      Ich hatte übringens vergessen zu schreiben, dass der Kat nun im Keller liegt...

      P.S.: den DB-Eater habe ich übrigens im fest-vernieteten Zustand belassen.
      Grüße aus Solling und Weserbergland,

      °v° Doc ...there are Docs in Group 1 too.
    • Doc Brown schrieb:

      Ah... Kompetente Antworten. ;°)
      Das schon, nur leider etwas unklare Fragestellung bzw. Erläuterungen.

      Doc Brown schrieb:

      Wie soll ich es ausdrücken:
      Bestellt und dokumentiert ist eine EG-ABE für die Anlage. Die ist auch auf dem Original-Endtopf eingestanzt und Original-ABE... Ihr versteht?
      Ich hatte übringens vergessen zu schreiben, dass der Kat nun im Keller liegt...

      Dann auch einmal in Klartext: Schließt die EG-ABE ausdrücklich auch die Krümmeranlage mit ein?
      Daß die Endschalldämpfer eine EG-Nummer haben, ist nicht allein ausschlaggebend. Wichtig wäre, ob auch die Krümmeranlage -jetzt wohl ohne KAT- ebenfalls eine EG-ABE hat. So wie ich dein Posting versthe, wohl nicht. Damit ist sie illegal.

      ABER.... Fast niemand schert sich wirklich darum, wenn die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen wie Abgaswerte und Geräuschemissionen eingehalten werden. Aber wenn du an einen Korinthenkacker, sei's nun 'ne Kalkmütze vom Trachtenverein oder Graukittel vom TÜV, geraten solltest, dann haste evtl. schlechte Karten...
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Hansemann schrieb:

      highgate schrieb:

      ist das teil mit ABE hat es keinen einfluß auf den versicherungsschutz, baust du eine illegale an, dann verlierst das mopped die zulassung und somit auch den versicherungsschutz.

      Ächz ...

      ihr postet doch nur so einen Schmarrn um mich zum Antworten zu provozieren, ihr wisst's doch eigentlich alle besser!


      ich habe es halt laienhaft ausgedrückt, aber das prinzip stimmt ja wohl. baue ich ein unerlaubtes ( ohne ABE ) teil an, ist das fahrzeug nicht mit dem zugelassenen identisch und bedürfte eigentlich einer erneuten zulassung.
      Un saludo, Hans-Jürgen


      Es kommt nicht darauf an, wie alt man wird, sondern, wie man alt wird !!


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    • Dirk67 schrieb:

      Wenn die gemessenen DB höher sind als die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen, gibt es ebenfalls Ärger. ABE hin oder her.

      Guter Hinweis, ich werde mal schauen was eingetrager ist...

      @Blacky: den ABER-Teil hat mit ein Offizieller inoffiziell bestätigt.
      Ansonsten: Luft holen, sind doch nicht beim Amt sondern im Freizeitforum hier (ob der diffusen Fragestellung...) °N° ;°)

      Das mit Hansemanns neuen Titel hatte ich nicht mitbekommen. :D
      Grüße aus Solling und Weserbergland,

      °v° Doc ...there are Docs in Group 1 too.