Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

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    • Garantieanspruch bei Zübehörauspuff

      Ich habe in anderen Foren schon viel gelesen was der eine, oder andere Händler hinsichtlich Garantie meint, glaubt oder behauptet.
      Mein ;BMW; Händler baut Remus ein (...immer gute Erfahrung gemacht...bla, bla..in den letzten 2 Jahren nichts passiert...bla, bla..) aber im Zweifelsfall können wir natürlich nicht den Kopf für jeden Zubehör-ESD hinhalten. i.e. 100% Garantieanspruch nur mit dem Original!!!

      Mich würde Folgendes interessieren:
      1) Hat jemand aus dem Forum eine schriftliche Bestätigung eines ;BMW; Händlers in Form einer Unbedenklichkeitserklärung, bzw. die Zusicherung, das
      alle künftigen Garatieleistungen (Motorschäden) trotz Zubehör-ESD übernommen werden

      2) Wie ist die rechtliche Lage (haben wir hier im Form einen Juristen?)

      - wer muß im Schadensfall den Beweis antreten (der Händler, dass z.B. der Motorschaden vom Zubehör-ESD verursacht wurde) , oder muß der Kunde den Beweis antreten (z.B. durch ein Gutachten), dass sein ESD keinen Motorschaden verursacht hat.

      Bedanke mich im voraus schon mal für die Klärung der Rechtslage.

      Horst ;wink;
    • AW: Garantieanspruch bei Zübehörauspuff

      Sehr gute Fragen, Horst ;daumen;
      Das dürfte, müßte, sollte jeden Umbauwilligen interessieren.
      Bin mal gespannt auf die kompetenten Antworten.
      (nicht "....meiner Meinung nach..." oder "sollte, müßte, könnte..")
      Mich pers. interessiert hierzu nur eine Antwort,
      die auch einer (gerichtlichen) Prüfung stand hält.
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • AW: Garantieanspruch bei Zübehörauspuff

      Will doch mal ein bischen spekulieren:

      Das Motorrad wird vom Hersteller als Gesamtsystem verkauft. Also waere eine Aenderung, und wenn es nur die kleinste Schraube ist, eine Veraenderung an dem zugelassenen Gesamtsystem. Ergo:

      - Wird einer Veraenderung ala ESD, selbst mit ABE, vorgenommen, so erlischt jeglicher Garantieanspruch.

      - Ausnahme: Genehmigt der Hersteller schriftlich dass die vorgenommene Veraenderung von Ihm aus in Ordnung ist und er freiwillig auch nach dem Umbau noch Garantie gewaehrt.

      - Nimmt ein Gewerbetreibender eine Veraenderung vor, so wird er zum Hersteller und muss bei Schaeden haften! Ergo: Baut der ;BMW; die Tuete dran und entsteht dadurch, nachweislich, ein Schaden, so muss ER dafuer haften.

      Gruessle,

      JoGi
      R1200gs ADV Tü
    • AW: Garantieanspruch bei Zübehörauspuff

      Nein schriftlich habe auch ich nichts.....

      Allerdings hat er diese Aussage im beisein von fünf Zeugen gemacht,
      was ja nicht heissen muss das es auch 100% so ist, dennoch denke ich das ich im Schadensfall keine Schwierigkeiten haben werde.

      Da ich die Tage eh nochmal zum ;BMW; muß, werde ich aber mal nach
      etwas schriftlichen fragen...
      Bin mal gespannt.
    • AW: Garantieanspruch bei Zübehörauspuff

      Vom Gefuehl her wuerde ich auch sagen dass es im Falle eines Falles keine Probleme geben sollte, wenn man den ;BMW; kennt und er den Umbau gemacht hat oder er einem einen Umbau empfohlen hat.

      Jedenfalls nicht wenn es nur um ein paar Euro geht. Wenn es aber finanziell ums "Eingemachte" geht, sind schon Freundschaften kaputt gegangen. Da wird dann wohl auch der freundlichste Freundliche zum unfreundlichen...

      Somit sollte eine schriftliche Bestaetigung fuer beide Seiten das Beste sein.

      Was ich dann immer hasse sind so Sprueche wie "... Traust du mir etwa nicht ?" da faellt mir dann nur immer ein "Warum? Du gibst mir nach der Inspektion das Moped doch auch erst nach BAR Bezahlung wieder! Traust DU mir etwa nicht ?" Geschaeft ist Geschaeft und da zaehlt halt nur das Schriftliche, ausser vielleicht vor 40 Jahren auf dem Land, da gald noch "die Hand drauf"... :)

      Gruesse,

      JoGi
      R1200gs ADV Tü
    • AW: Garantieanspruch bei Zübehörauspuff

      Vom Gefuehl her wuerde ich auch sagen dass es im Falle eines Falles keine Probleme geben sollte, wenn man den ;BMW; kennt und er den Umbau gemacht hat oder er einem einen Umbau empfohlen hat.
      JoGi


      Mein ;BMW; Händler hatte mir gestern gesagt, dass er zwar kein Problem mit Remus sieht (weil er diese ESD schon seit 2 Jahren einbaut) aber grundsätzlich könnte BMW keine Gewährleistung für Zubehörteile zusichern.... Deshalb warte ich auf eine fundierte, Juristische Stellungnahme. ;cool;

      Danke
    • AW: Garantieanspruch bei Zübehörauspuff

      @ Horst:
      naja, auf eine "juristische Stellungnahme" könnten wir wohl bis zum Sanktnimmerleinstag" warten.
      Die (schriftliche) Aussage müßte schon von BMW selbst kommen.
      Aber ich befürchte, eher fließt das Wasser den Rhein rauf, bevor BMW sich zu einer solchen
      schriftlichen Zusicherung hinreißen läßt.
      Zumindest werde ich einmal beim ACS nachhaken.

      Bohr du doch einmal beim Zach nach...
      Wäre interessant, was er als Hersteller von Zubehör-Töppen dazu sagt.
      Vielleicht liegt ihm ja eine solche Information von BMW vor.
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      Volle Zustimmung Roger, macht das so!

      Wie Roger schon schrieb, eine "fundierte juristische Stellungsnahme" wird es nur zu einem Konkreten Fall ueberhaupt geben koennen.

      Zwei Dinge sind auch ohne Jura Studium klar:

      1. Bei Veraenderungen verfaellt der Garantieanspruch (siehe BMW Garantiebestimmungen). Als Veraenderung, kann man mit Sicherheit eine Veraenderung des Endschalldaempfers, weg vom Original, werten!

      2. Geht mit der vorgenommenen Veraenderung etwas schief: Motorschaden, Unfall etc. wirds brenzlig und die Anwaelte koennen sich die Koepfe raufen. Dazu kann es dann auch eine juristische Stellungsname geben. Was der Richter aber dann entscheidet steht auf einem anderen Blatt da es hier kein Gesetz gibt sonder nur Abwaegung der Sachlage mit Gutachtern etc. Siehe Punkt eins: Der geseztliche Anspruch auf Garantie ist im Moment der Veraenderung verfallen.

      Gruessle,

      Jogi
      R1200gs ADV Tü
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff


      Wie Roger schon schrieb, eine "fundierte juristische Stellungsnahme" wird es nur zu einem Konkreten Fall ueberhaupt geben koennen.
      Gruessle, Jogi


      Hi Leute,
      ich hatte gehofft, dass noch ein Jurist von einem anderen Forum wechselt...vielleicht kommt er ja noch.


      1) Wenn ein BMW Händler offiziell einen Zubehör-ESD einbaut und vertreibt, hat er meiner Meinung nach im Schadesfall später ein Problem, das Risiko und die Kosten zu 100% auf den Kunden zu übertragen.
      2) Selbst gekauft und eingebaut ist auf jeden Fall für spätere Garantieansprüche schlechter als (1)
      3) Ein Händler kann aber auf keinen Fall, z. B. bei einem Fehler der Elektrik, die Garantie wegen eines Zubehör ESD verweigern.
      4) Außerdem ist nach 2 Jahren sowieso alles wieder "im grünen Bereich". Das Risiko ist meiner Meinung nach gering. Falls der Motor klappert "...wie ein Sack Nüsse die Treppe runter.." einfach den Original ESD drauf und reklamieren, oder? ;-) .

      Ich habe beruflich hin und wieder mit "Rechtsanwälten" zu tun. Es ist immer schwer a) eine termingerechte Stellungnahme, bzw. b) ein klares ja oder nein zu einer bestimmten Frage / Thema zu bekommen. Offensichtlich gibt es nicht immer ein klares JA oder NEIN, oder man will sich im Vorfeld auch nicht unbedingt festlegen.

      Also, ich gebe die Hoffnung noch nicht auf....hier sind die Fachleute gefragt
      sonst lassen wir das Posting mal einfach so stehen.....

      Danke trotzdem ;wink;

      Horst
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      Falls der Motor klappert "...wie ein Sack Nüsse die Treppe runter.." einfach den Original ESD drauf und reklamieren, oder? ;-) .


      Also wenn meine Infos stimmen ist das nicht ganz so einfach, es sei den du
      schraubst zB. den ESD vor jeder Inspetion ab und danach wieder drann.
      Denn so meine Info, wird bei jeder Inspektion ein Fahrzeugbericht ausgefüllt
      in dem auch die technischen Änderungen eingetragen werden.
      Diese Info aber erst einmal ohne Gewähr, da ich noch nicht meinen ;BMW; danach gefragt habe
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      Denn so meine Info, wird bei jeder Inspektion ein Fahrzeugbericht ausgefüllt
      in dem auch die technischen Änderungen eingetragen werden.
      Diese Info aber erst einmal ohne Gewähr, da ich noch nicht meinen ;BMW; danach gefragt habe
      Hallo, ich glaube das Thema hatten wir doch schon .....
      Es wird tatsächlich ein Bericht vom ;BMW; über An- und Umbauten, bzw. technische Änderungen erstellt und auch an BMW gemeldet.
      Allerdings kenne ich bisher noch niemanden, der mit der nachträglichen "Auswertung" einer solchen Bestandsaufnahme negative Erfahrungen gemacht hat.

      Also wäre ab- und wieder dranschrauben gar nicht so unklug - aber je nach dem, was man alles drangebaut hat, könnte das auch eine aufwändigere Aktion werden .... ;pfeif;
      Wer sich bewegt, hinterläßt Spuren!
      Ciao,
      Oliver
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      Ich glaube, jetzt fangen wir an, uns zu verzetteln.

      Die Frage lautete nicht: "Wie kann ich tricksen" und "Was mache ich wenn?"
      sondern es ging schlicht und ergreifend um die Frage:
      Erlischt die Garantie bei Anbau eines Zubhör-Auspuffs?

      Dass BMW sich als einziger Hersteller erlaubt, dem Kunden eh' nur 6 Monate Garantie
      und danach noch 18 Mon. Gewährleistung zu bieten,
      haben auch schon Journalisten in ihren Tests massivst und zu recht bemängelt.

      Es stellt sich auch nicht die Frage, ob ein Händler, wenn er den Topf angebaut hat,
      dafür gerade stehen muss (muss er!!!) oder wie ich mich mit meinem Händler im Fall eines Falles verständige.
      Beides sind realtiv vage Spielchen, bei denen der Kunde schnell auf der Strecke bleiben kann.

      Es geht hier rein darum:
      Kann BMW Stress machen, wenn ein Zubehör-Topf, (natürlich mit EG-Zulassung) angebaut wurde.
      Egal, ob der Händler oder der Besitzer das Teil angenagelt hat.


      Alternativ höchsten noch:
      Steht der Hersteller des Zubehör-Topfes im Falle eines Falles für evtl. Folgekosten gerade
      bzw. hat er für seine Ware eine offizielle Genehmigung seitens BMW?

      Wenn, und ich sage bewußt wenn, BMW tatsächlich die Möglichkeit hat,
      bei Verwendung eines speziell für dieses Modell geprüften und zugelassenen,
      bleiben wir einmal bei unserem Beispiel Auspufftopf,
      seinerseits dem Kunden die Garantieleistung zu verwehren,
      dann, ja dann hat sich BMW entweder ein feines "Hintertürchen" in seinen Garantiebedingungen eingebaut
      oder der Kunde wird mit der Aussage: Zugelassen für BMW-Modell XY
      mit behördlicher Genehmigung gewaltig hinter's Licht geführt.
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      Hi Blacky, ;pfeif;

      bis auf einen Punkt volle Zustimmung! ;daumen;

      Du schriebst:

      ..dann, ja dann hat sich BMW entweder ein feines "Hintertürchen" in seinen Garantiebedingungen eingebaut
      oder der Kunde wird mit der Aussage: Zugelassen für BMW-Modell XY
      mit behördlicher Genehmigung gewaltig hinter's Licht geführt.

      Das ist kein "Hintertuerchen". "Zugelassen fuer BMW XXX" bedeutet ja nur dass das KBA nichts dagegen hat und dass die ABE der ;Q; nicht erlischt, wenn das Zubehoerteil (mit ABE) angebracht wird.
      Wie du ja richtig bemerktest geht es aber um die Frage der Gewaehrleistung von seitens BMW wenn etwas an der Maschine veraendert wurde. Da muesste dann drauf stehen "Zugelassen von BMW fuer den Anbau an Modell XXX". Wuerde das dann gefaelscht sein (kann ja auch sein, dass sowas ein Hersteller von Zubehoer einfach ohne Genehmigung aufdruckt), oder sollte sich BMW dagegen wehren dann Garantie zu gewaehren, ist es eine "arglistige Taeuschung".

      Gruessle,

      JoGi
      R1200gs ADV Tü
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      @JoGi

      Nee, du hast mit deiner "Feinjustierung" absolut recht.
      Und soviel ich weiss, gibt's keinen Zubehör-Topf, der
      das "Prädikat": "Von BMW geprüft und zugelassen" hat.
      Vielleicht der ACS, aber das versuche ich in Erfahrung
      zu bringen.
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      Ich habe von AC Schnitzer soeben telefonisch die Auskunft erhalten, dass Remus und AC Schnitzer 100 %ig baugleich sind. Wenn BMW also bei Verwendung einer AC Schnitzer Auspuffanlage die Garantie/Gewährleistung weiterhin aufrechterhalten sollte, müsste das nach meinem Hausverstand (bin kein Jurist) auch für den Remus gelten. Andernfalls würde sich BMW doch wohl lächerlich machen.
      Servus aus Wien,
      Egon
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      Ich habe von AC Schnitzer soeben telefonisch die Auskunft erhalten, dass Remus und AC Schnitzer 100 %ig baugleich sind. Wenn BMW also bei Verwendung einer AC Schnitzer Auspuffanlage die Garantie/Gewährleistung weiterhin aufrechterhalten sollte, müsste das nach meinem Hausverstand (bin kein Jurist) auch für den Remus gelten. Andernfalls würde sich BMW doch wohl lächerlich machen.


      nein nein,
      gehen wir mal davon aus das BMW z.B. bestimmte Tests für eine Freigabe vorschreibt, und AcSchnitzer diese durchgeführt hat, und Remus nicht,
      dann wäre es egal ob die Baugelich sind oder nicht.....

      das Gleiche gibt es bei Reifen, zB. hat alphatechnik eine Freigebe für den BT020 auf der Handa Fireblade aber Bridgestone (der Herstellerder des Reifens) hat sie nicht.

      Das ist ja aber nicht unser Problem, unser Problem ist ja zu erfahren
      ob der AC-Schnitzer wirklich von BMW zugelassen ist.
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      nein nein,
      gehen wir mal davon aus das BMW z.B. bestimmte Tests für eine Freigabe vorschreibt, und AcSchnitzer diese durchgeführt hat, und Remus nicht, dann wäre es egal ob die Baugelich sind oder nicht.....

      das Gleiche gibt es bei Reifen, zB. hat alphatechnik eine Freigebe für den BT020 auf der Handa Fireblade aber Bridgestone (der Herstellerder des Reifens) hat sie nicht.

      Unter dem rein rechtlichen Aspekt betrachtet stimme ich Dir natürlich zu. Ich meinte auch eher, das sich BMW mit etwaigen Aussagen wie AC Schnitzer = gut, Remus = böse lächerlich machen würde, wenn diese 100 %ig baugleich sind.

      Das ist ja aber nicht unser Problem, unser Problem ist ja zu erfahren ob der AC-Schnitzer wirklich von BMW zugelassen ist.


      Stimmt °p°
      Servus aus Wien,
      Egon
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      Unter dem rein rechtlichen Aspekt betrachtet stimme ich Dir natürlich zu. Ich meinte auch eher, das sich BMW mit etwaigen Aussagen wie AC Schnitzer = gut, Remus = böse lächerlich machen würde, wenn diese 100 %ig baugleich sind.

      Sicher, aber das ist halt DEUTSCH ;pfeif;
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      So, dann wollen wir dem Ratespiel einmal ein Ende bereiten :)
      Nachdem bei AC Schnitzer Herr Vondenhoff für die kommenden 14 Tage nicht erreichbar ist,
      habe ich in gleichem Hause soeben ein ausführliches Gespräch mit Herrn Schwarzenberg geführt.

      Klare Aussage:
      ACS hat, wie auch alle anderen Hersteller von Zubehör-Endschalldämpfern, für ihre Produkte
      keine explizite Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung von BMW.

      Dies bedeutet, dass BMW dem Kunden im Schadensfall durchaus Stress bereiten könnte.
      Die Betonung liegt aber auf "könnte".

      Begründung hierfür ist, dass BMW in einigen Bereichen sehr eng mit ACS zusammen arbeitet.
      So hat ACS z.B. die offizielle Erlaubnis, ihre Produkte über das BMW-Händlernetz zu vertreiben.

      Unter anderem deshalb steht auch der Kunde, der z.B. seinen Zubehör-Endschalldämpfer
      bei einem ;BMW; kauft und diesen auch von ihm montieren läßt besser da als derjenige,
      der den Topf kauft und selbst montiert. (deutsche Rechtssprechnung - :(( .|. ).
      Denn dann ist der Händler im obligo.

      Alles klar?!

      Als "Nebenprodukt" meines Telefonats kam auch noch heraus, dass AS Schnitzer zur Zeit
      eine Sonderaktion laufen hat, bei der die Händler ein Paket zu besonders günstigen Konditionen
      bestellen können.

      Das Paket beinhaltet:
      - 1 ACS Endschalldämpfer
      - 1 Cockpit-Abdeckung, grundiert
      - 1 Schwingenlagerabdeckung (rechte Seite)

      Den Komplettpreis konnte er mir nicht sagen, da dies alleinige Sache des ;BMW; ist.
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Keine Werkseitige Gewährleistung

      [SIZE=7]So......[/SIZE]

      nach jetzt stundenlangen Telefonaten mit meinem ;BMW; , BMW München
      und AcSchnitzer ist das Ergebnis sehr ernüchtern.

      Beispiel: ausgetauschter Endtopf
      Aussage BMW
      Wird der original Auspuff gegen einen Zubehör-Auspuff ausgetauscht,
      und es entsteht ein Motorschaden, lehnen wir jegliche Gewährleistung
      ab
      , es wir dem Kunden auferlegt, den Nachweis zu erbringen das der
      Motorschaden nicht im Zusammenhang mit dem Austausch des Auspuffes
      steht (Gutachten).
      Dabei spielt es keine Rolle, um welchen Zubehör-Auspuff es sich handelt,
      die Aussage das die Gewährleistung bei einem AcSchnitzer-Auspuff erhalten
      bleibt ist falsch

      Aussage AcSchnitzer
      Wir übernehmen die Gewährleistung für Schäden die durch den von uns
      vertriebenen Auspuff entstehen, den Nachweis das diese Schaden auf unser Produkt
      zurück zuführen ist, muss allerdings der Kunde erbringen.
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      War ich wieder zu langsam .... :)

      aber noch ein kleiner Nachtrag,
      genauso lehn BMW jede Gewährleistung ab wenn zB. das originale Rücklicht oder
      die Blinker ausgetauscht werden und dann etwas an die Elektrik kommen sollte,
      also zB. Steuergerät defekt und nix ist.

      Weiter sagte mit der Techniker das der Austausch eines Luftfilters noch mehr
      Probleme mit der Gewährleistung mit sich bringen würde.
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      :) :) Warum glaubt Ihr mir eigentlich nicht wenn ich was schreibe :) :)

      OK, OK.... ;pfeif;

      Eins wuerde mich jetzt aber doch noch interessieren:

      Stimmt meine Behauptung dass, wenn ein Gewerbetreibender, sprich der ;BMW; , ein Zubehoerteil installiert, er zum HERSTELLER wird und damit auch Gewaehrleistung geben muss und haftbar bei Volgeschaeden ist ?

      Wenn er nicht in Leistung genommen werden moechte, muesste er mich demnach darueber aufklaeren (zum Beispiel durch einen schriftlichen Zusatz auf der Umbaurechnung) dass durch den Umbau die Gewaehrleistung erlischt und er auch keine Haftung fuer etweilige Folgeschaeden uebernehmen kann.

      Gruessle,

      JoGi
      R1200gs ADV Tü