Ich habe in anderen Foren schon viel gelesen was der eine, oder andere Händler hinsichtlich Garantie meint, glaubt oder behauptet.
Mein Händler baut Remus ein (...immer gute Erfahrung gemacht...bla, bla..in den letzten 2 Jahren nichts passiert...bla, bla..) aber im Zweifelsfall können wir natürlich nicht den Kopf für jeden Zubehör-ESD hinhalten. i.e. 100% Garantieanspruch nur mit dem Original!!!
Mich würde Folgendes interessieren:
1) Hat jemand aus dem Forum eine schriftliche Bestätigung eines Händlers in Form einer Unbedenklichkeitserklärung, bzw. die Zusicherung, das
alle künftigen Garatieleistungen (Motorschäden) trotz Zubehör-ESD übernommen werden
2) Wie ist die rechtliche Lage (haben wir hier im Form einen Juristen?)
- wer muß im Schadensfall den Beweis antreten (der Händler, dass z.B. der Motorschaden vom Zubehör-ESD verursacht wurde) , oder muß der Kunde den Beweis antreten (z.B. durch ein Gutachten), dass sein ESD keinen Motorschaden verursacht hat.
Bedanke mich im voraus schon mal für die Klärung der Rechtslage.
Horst
Mein Händler baut Remus ein (...immer gute Erfahrung gemacht...bla, bla..in den letzten 2 Jahren nichts passiert...bla, bla..) aber im Zweifelsfall können wir natürlich nicht den Kopf für jeden Zubehör-ESD hinhalten. i.e. 100% Garantieanspruch nur mit dem Original!!!
Mich würde Folgendes interessieren:
1) Hat jemand aus dem Forum eine schriftliche Bestätigung eines Händlers in Form einer Unbedenklichkeitserklärung, bzw. die Zusicherung, das
alle künftigen Garatieleistungen (Motorschäden) trotz Zubehör-ESD übernommen werden
2) Wie ist die rechtliche Lage (haben wir hier im Form einen Juristen?)
- wer muß im Schadensfall den Beweis antreten (der Händler, dass z.B. der Motorschaden vom Zubehör-ESD verursacht wurde) , oder muß der Kunde den Beweis antreten (z.B. durch ein Gutachten), dass sein ESD keinen Motorschaden verursacht hat.
Bedanke mich im voraus schon mal für die Klärung der Rechtslage.
Horst