Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

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    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      JoGi schrieb:
      Wenn er nicht in Leistung genommen werden moechte, muesste er mich demnach darueber aufklaeren (zum Beispiel durch einen schriftlichen Zusatz auf der Umbaurechnung) dass durch den Umbau die Gewaehrleistung erlischt und er auch keine Haftung fuer etweilige Folgeschaeden uebernehmen kann.
      Ganz genau so ist es.
      Und gerade ein ;BMW; wird wohl aufgrund der Haltung von BMW, penibelst darauf achten :-(

      Fazit: It's your own risk.
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff


      Fazit: It's your own risk.


      Sooooo is et!!!

      No risk No Fun

      No pain No gain


      Im Zweifelsfall muß der Kunde also immer ein Gutachten erbringen, dass sein
      ESD keinen Schaden verursacht hat. ;..(
      1) Entweder für die BMW Garantie
      2) oder gegen den Hersteller des ESD (Regress)

      Na dann weiß ich was ich mache....Gott sei Dank hat BMW ja 10.000 km Inspektionsintervalle...und dann ist die Garantie, bzw. Gewährleistung sowieso bald vorbei. ;--) ;pfeif;

      Horst
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      Na dann weiß ich was ich mache....Gott sei Dank hat BMW ja 10.000 km Inspektionsintervalle...und dann ist die Garantie, bzw. Gewährleistung sowieso bald vorbei. ;--) ;pfeif;
      pssssssssssssst - nit so laut, du weckst ja schlafende Hunde......... ;rotwerd; ;pfeif;
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      Ahoi Horst,

      so nun bin ich hier auch ;°)

      darum, falls es noch interessiert:

      Das geht z T ganz schön durcheinander, ist aber soweit Blackys Antworten betroffen sind, richtig. Dei Begriffe machen oft Probleme.

      Die gesetzliche Gewährleistung ist das, was der Händler geben muß.
      Diese Anspruche erlöschen durch einen Anbau einer Zubehöranlage nicht! Einzige Ausnahme, wenn die Anlage selber einen Schaden verursacht oder dazu beiträgt. Dann aber haftet deren Hersteller, die Beweislast hat aber eh der Käufer. Es gibt (bis auf die ersten 6 Monate zT) keine Beweislastumkehr für die vermutung, dass der Schaden schon bei der Übergabe vorlag.

      Die Garantie der Hersteller ist freiwillig. Da BMW eine solche nicht gibt, ist das folgende akademischer Natur. Soweit aber BMW genau dies beweislastumkehr freiwillig gibt (was sie nicht müssen) giolt dann:
      Wenn in den Bedingungen steht, dass jedweder Anbau eines Zubehörteiles zum Erlöschen des Garantieanspruches führt, möcht ich nicht in der Haut des Herstellers stecken, wenn ein Käufer einen Garantieschaden an der Karosserie oder der Batterie geltend macht, und er, der Hersteller, versucht sich mit dem Argument "aber ein Zubehörauspuff war angebaut" rausreden will.

      Ach ja: Wie soll ein Auspuff den Motor kaputt machen? Oder das ABS und dessen Elektrik oder den BKV? Oder den Hinterradanntrieb?

      Fazit. Wenn das Teil nicht schadenursächlich wird, kein Problem. Abweichende Vereinbarungen sind unhaltbar, wenn nicht ein Zusammnhang besteht.

      Wenn es ursächlich ist: Haftung des Zubehörverkäufers oder Herstellers.

      Christoph
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      Hallo Christoph,
      zunächst erst einmal auch dir ein herzliches °welcome°.
      Kaum hier gelandet und schon ein Überfall auf deine fachlische Kompetenz - tztztz ;--)

      Aber zum Thema:
      Die gesetzliche Gewährleistung ist das, was der Händler geben muß.
      Äh, ich denke, der Hersteller muß diese geben? °y°
      Die Garantie der Hersteller ist freiwillig. Da BMW eine solche nicht gibt, ist....
      Gibt BMW, allerdings nur für die ersten 6 Monate. Danach für weitere 18 Monate eine Gewährleistung.
      Bei der Garantie liegt die Beweislast beim Hersteller, danach beim Kunden. Das ist ja die Krux.

      Ach ja: Wie soll ein Auspuff den Motor kaputt machen?
      Oh ja, das ist technisch durchaus möglich. Hat etwas mit dem Rückstau zu tun.
      Ist technisch etwas umfangreich, deshalb in aller Kürze:
      Durch einen Zubehörauspuff kann sich das Abgasverhalten verändert
      Dadurch wiederum u.U. auch der Bedarf des Zündgemischs.
      Dies kann zu einer thermischern Überlastung Motors führen bzw. dazu, dass der Motor einfach zu mager läuft.
      Dadurch kann sehr wohl ein Motorschaden entstehen.
      Das Thema Lambda-Sonde und unangepaßte Software lasse ich jetzt einmal aussen vor.
      Spezialisten mögen mir meine laienhafte Ausdrucksweise verzeihen.
      Wollte hier kein technisches Referat halten, sondern nur aufzeigen,
      dass sehr wohl ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Motor(-funktion) und Auspuff besteht.

      Fazit. Wenn das Teil nicht schadenursächlich wird, kein Problem. Abweichende Vereinbarungen sind unhaltbar, wenn nicht ein Zusammnhang besteht.
      Naja, aber wie beweise ich das dann, wenn z.B. BMW das Gegenteil behauptet?

      Wenn es ursächlich ist: Haftung des Zubehörverkäufers oder Herstellers.
      Oha, das wäre dann ja genau das Gegenteil von dem, was ich bisher heraus bekommen habe.

      Oijoijo - was für eine schwierige Materie.
      Mir geht mein eigenes Halbwissen auf'n Keks bzw. jetzt weiss ich wieder garnix mehr ;rotwerd;
      Könnten wir uns nicht einfach eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von BMW besorgen? ;knutsch;
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      Stimme Blacky uneingeschränkt zu.

      Um der Diskussion ein Ende zu bereiten würde ich auch vorschlagen:

      Brief an BMW "Ich habe den original Auspuff gegen XXX gewechselt. Kann ich davon ausgehen dass die Gewährleistung im vollen Umfang erhalten bleibt ?" oder so ähnlich.

      Grüßle,

      JoGi
      R1200gs ADV Tü
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      Ahoi Horst,
      so nun bin ich hier auch ;°) Christoph


      Hi Christoph,
      vielen Dank für die schnelle Klarstellung der Rechtslage. Ich hoffe, dass wir dich nicht dauernd mit diversen Fragen belästigen....das Forum soll ja auch eine Art Entspannung von der täglichen Arbeit sein.

      Recht herzlich willkommen im Forum °welcome°: Das war ein "gelungener" Einstand. :)

      Horst
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      Stimme Blacky uneingeschränkt zu.
      Um der Diskussion ein Ende zu bereiten würde ich auch vorschlagen:
      Brief an BMW "Ich habe den original Auspuff gegen XXX gewechselt. Kann ich davon ausgehen dass die Gewährleistung im vollen Umfang erhalten bleibt ?" oder so ähnlich. Grüßle,
      JoGi


      Jogi,
      in der Automobilindustrie wir ALLES nur erdenkliche simuliert und getestet, bevor es auf den Markt kommt. Wieso sollte BMW ein Zubehör-ESD testen an dem sie absolut nichts verdienen? Wer soll die techn. Freigabe bezahlen?

      Mein Tip: Ruhig verhalten und hoffen das nichts passiert. Nach 2 Jahren hat sich das Thema dann von alleine erledigt.

      Horst
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      Mein Tip: Ruhig verhalten und hoffen das nichts passiert. Nach 2 Jahren hat sich das Thema dann von alleine erledigt.
      Horst
      Weißt du was, Horst - du hast absolut recht.
      Sorry, Jogi, war nicht gleich ersichtlich, dass ich diesen Vorschlag nicht ganz ernst gemeint hatte. ;verbeug;
      So ein Brief an BMW wäre nicht einmal die Briefmarke wert, da die Antwort klar vorhersehbar ist.
      Stimme auch da Horst zu. ;daumen;

      Außerdem hatte Ingo die Antwort seitens BMW bereits erruiert:
      Aussage BMW
      Wird der original Auspuff gegen einen Zubehör-Auspuff ausgetauscht,
      und es entsteht ein Motorschaden, lehnen wir jegliche Gewährleistung
      ab, es wird dem Kunden auferlegt, den Nachweis zu erbringen das der
      Motorschaden nicht im Zusammenhang mit dem Austausch des Auspuffes
      steht (Gutachten).
      Dem ist nichts mehr hinzuzufügen!
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      Dachte eigentlich auch dass alles klar waere, wie es ja auch Ingo von BMW bestaetigt bekam. Dennoch wurde ja im weiteren darueber spekuliert wie und was dann doch wer wie wo duerfte und sollte :)
      Daher denke ich noch immer, wer an der geposteten Antwort von BMW bezueglich umbauten am System und wegfall der Gewaehrleistung zweifelt, sollte seinen speziellen Fall einzeln mit BMW abklaeren.

      Es ist auch klar dass BMW kein Zubehoer extra testen wird, aber gerade daraus ergibt sich die Kernaussage:

      "Wenn ich an meinem Moped eine Veraenderung vornehme, und wenn es auch nur meine geliebte Gluehbirne ist, kann ich mich nicht mehr darauf berufen dass BMW doch sollte oder muesste..." BMW kann dann hoechsten noch, weil sie einen zufriedenen Kunden wollen. Dabei ist es auch unerheblich ob man sich "laecherlich" macht da doch eine Gluehbirne ueberhaupt nichts mit dem Motorschaden zu tun haben kann. Ob das so ist wird dann ein Gericht entscheiden muessen. Wie gesagt, selbstverstaendlich wird es nur so weit kommen wenn BMW aus irgend einem Grund keine Lust hat den "einfachen" Weg zu gehen...

      In diesem Sinne, fahren wir doch lieber mit der ;Q; und hoffen drauf dass sich die bayowarische Technik durch kleine Veraenderungen nicht aus dem Takt bringen laesst :)

      Frei nach dem Motto: "Was juckt es ein Bayrisches Moped wenn sich eine Wildsau daran reibt." ;--)

      So, jetzt °s° sonst morgen °u°

      Gruessle,

      JoGi
      R1200gs ADV Tü
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      Also die Aussage von dem BMW Techniker war so, das BMW schon unterscheidet ob die Änderung in Zusammenhang mt dem Schaden Steht.

      Also wenn du ein anderes Rücklicht einbaus und der Motor geht kaputt, wirst du wahrscheinlich keine Probleme bekommen.

      Tauschst du aber den Luftfilter gegen einen Sportlufilter aus, ist es 100% sicher das du Probleme bekommen wirst.

      Und bei den Glühbirnen ist es so, solange es die gleichen sind die du ersetzt,
      kann dir keiner etwas.
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      Jetzt geht es endgültig durcheinander:

      Blacky, nein, mit dem Hersteller hast Du garkeinen Vertrag. Zwar gibt es die Unternehmer- bzw Produzentenhaftung, die ausgedehnt wurde, die ist aber nicht so weitreichend und umfasst weniger Ansprüche als die gesetzliche Gewährleistung.

      Also von Anfang an:

      Wenn Du ein Moped kaufst, ist Dein Ansprechpartner der Verkäufer. Mit dem hast Du einen Vertrag. Das ist entweder der Händler, oder, wenn Du bei einer Werksniederlassung kaufst das Werk (aber als Verkäufer, nicht als Produzent!)

      Wenn dann innerhalb der ersten 2 Jahre etwas kaputt geht, und der Schaden bei Übergabe schon vorlag (natürlich unerkannt und oder vedeckt war) Haftet der Verkäufer auf Schadenbeseitigung. ist das nicht möglich auf Rückabwicklung (aufgrund einees zu erklärenden Rücktritts, im Alten recht Wandlung genannt). Daneben (früher nur stattdessen) gibt es Schadenersatz für alle tatsächlich angefallenen Aufwendungen (Fahrtkosten, Aufwendungen aufs Moped etc.)

      Problem ist, dass es keine Beweislastvermutung gibt so nach dem Motto, wenn ein Schaden innerhalb der ersten 2 Jahre auftritt, dann lag die Ursache schon bei Übergabe vor. Das muß vielmehr der Kunde beweisen.

      Über diese zwingenden gestzliche Gewährleistung, die bei Neukauf zwingend ist und auch bei Gebrauchtgeschäften vom Profi noch auf ein JAhr verkürzt, aber nicht abbedungen werden darf hinaus kann "Garantie gegeben werden. Ob ich die gebe und wie, ist meine Sache. Wenn ich sie gebe, muß ich sie einhalten.

      Die Garantie gibt seltenst der Händler, das macht das Werk. Die verlängert oft die Zeiträume oder schafft im Falle von BMW einen Beweislasterleichterung für die ersten 6 Monate. Beide Ansprüche (Gewährl.- Garantie) stehen nebeneinander! Da Garantie aber oft an Bedingungen geknüpft ist und nie so weit wie Gewährl. geht ist letzere erste Wahl, immer!

      Ach ja, eins noch, bevor ich die Folgen darstelle: Was BMW Euch dazu sagt ist uninteressant. Die sagen nur, was sie freiwillig tun, nicht, was sie müssen! Der Unteschied ist groß ;)

      Folgen aus alle dem: Wenn ein Moped in den ersten 6 Monaten kaputt geht, gilt Gewährleistungrecht. Ein Mangel, ist auf Kosten des Händlers zu beheben, durch Reparatur oder Austausch. Da die Garantie vom Hersteller zugleich eine Beweiserleichterung beeinhaltet, muß deer Kunde das Vorliegen zum Übergabezeitpunkt nicht beweisen. Wenn BMW in seine Garantiebedingungen nicht schreibt, das die Garantie bei bestimmten Maßnahmen erlischt und der Auspuff da mit drinsteht, gilt das immer!. Wenn die Garantie erlischt, ist erste Frage, ob der Ausschluß rechmäßig ist, wenn der Schaden fern des Auspuffs ist. Unterstellt: ist die Beweiserleichterung weg, ist die Gewährleistung immer noch da. Einziger NAchteil also: Ich muß das Vorliegen des Schdens (oder seiner Ursachen) nachweisen. Das ist bei einem Neufahrzeug für 12000€ nicht soo extrem schwer, wenn es innerhalb wweniger Momnanate kaputt geht. Der Händler schuldet dann die Gewähr. Einzige Ausnahem: der Auspuff hat den Schaden verursacht. Dann hhaftet aber dessen Verkäufer oder, wenn es am Anbau lag der Anbauer.

      Bei einem Schaden nach mehr als 6 aber vor 24 Monaten gilt die Garantie eh nicht mehr, auf Beweiserleichterung könnt ihr nicht hoffen, es gilt Gewährlwistung, (nocheinmal die nicht weg ist, weil Anbauten vorgenommen werden!)

      Bei einem Schaden nach mehr als 24 Monaten ünscht ihr Euch ne Yamaha ( ;lach; (3 Jahre Garantie) und wisst:

      Glücklich ist, wer vergißt, was nicht mehr zu ändern ist

      Christoph
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      @simply black

      so kenne ich das auch

      hier noch eine Aussage von dem BMW Techniker die auch noch vergessen habe....
      Bie einem unveränderten Fahrzeug, verzichten wir, innerhalb der Gewährleistungszeit
      von zwei Jahren, freiwillig auf die Beweisumkehrlast.

      wollte ich nur nicht ungesagt lassen.
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      @ all,

      DANKE euch allen für die Klärung der Sachlage und die guten und sinnvollen Beiträge zu o.g. Thema.

      Ich denke, dass nun alles gesagt und geschrieben wurde. Jeder kann jetzt für sich überlegen, wie er / sie am besten handelt, um Schaden abzuwenden,
      Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche nicht zu riskieren.

      Ich will das Thema nicht abwürgen.....denke aber °MM° das Thema ist jetzt
      ausdiskutiert.°TC°.
      O.K.?

      Horst
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      Obwohl dies ein seeeehr komplexes Thema ist,
      bin ich der Meinung, dass wir mit diesem Threat
      doch ein wenig Licht in die Sache gebracht haben.

      Hierfür bedanke ich mich bei allen Beteiligten.
      Deshalb auch meine Bewertung: *****
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      So, dann wollen wir dem Ratespiel einmal ein Ende bereiten :)
      Nachdem bei AC Schnitzer Herr Vondenhoff für die kommenden 14 Tage nicht erreichbar ist,
      habe ich in gleichem Hause soeben ein ausführliches Gespräch mit Herrn Schwarzenberg geführt.

      Klare Aussage:
      ACS hat, wie auch alle anderen Hersteller von Zubehör-Endschalldämpfern, für ihre Produkte
      keine explizite Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung von BMW.

      Dies bedeutet, dass BMW dem Kunden im Schadensfall durchaus Stress bereiten könnte.
      Die Betonung liegt aber auf "könnte".

      Begründung hierfür ist, dass BMW in einigen Bereichen sehr eng mit ACS zusammen arbeitet.
      So hat ACS z.B. die offizielle Erlaubnis, ihre Produkte über das BMW-Händlernetz zu vertreiben.

      Unter anderem deshalb steht auch der Kunde, der z.B. seinen Zubehör-Endschalldämpfer
      bei einem ;BMW; kauft und diesen auch von ihm montieren läßt besser da als derjenige,
      der den Topf kauft und selbst montiert. (deutsche Rechtssprechnung - :(( .|. ).
      Denn dann ist der Händler im obligo.

      Alles klar?!

      Als "Nebenprodukt" meines Telefonats kam auch noch heraus, dass AS Schnitzer zur Zeit
      eine Sonderaktion laufen hat, bei der die Händler ein Paket zu besonders günstigen Konditionen
      bestellen können.

      Das Paket beinhaltet:
      - 1 ACS Endschalldämpfer
      - 1 Cockpit-Abdeckung, grundiert
      - 1 Schwingenlagerabdeckung (rechte Seite)

      Den Komplettpreis konnte er mir nicht sagen, da dies alleinige Sache des ;BMW; ist.


      Hallo Roger! Sehr gut dargestellt! (Alles Roger!)

      Genau das von Dir Hervorgehobene war für mich der Grund, den ACS ESD
      vor Übernahme der GS zu kaufen und diesen dann durch die BMW NL (in meinem Fall Frankfurt Gallus) noch vor der Auslieferung montieren zu lassen (dokumentiert auf Rechnung). Natürlich hab ich damit eine Leistung bezahlt, die ich selbst genau so gut hätte ausführen können, aber schließliich habe ich dadurch auch eine Anspruchsgrundlage geschaffen - für alle Fälle.

      Aber ich denke auch, dass BMW bei einem potenziellen Maschinenschaden kein Theater wegen eines nachgerüsteten, selbst montierten Zubehörtopfes machen würde.

      Gruß, Fritz.
    • AW: Garantieanspruch bei Zubehörauspuff

      Die R1100S Boxercup hat serienmäßig einen Laser-ESD. Mich würde interessieren wie BMW reagiert, wenn jemand an der "normalen" R1100S den gleichen Laser montiert und einen Motorschaden hat.


      Wenn der Lazer Serienstand ist, wurde dieses Motorrad auch so homologiert und freigegeben. Also kein Problem.
      Hat aber nichts mit anderen Modellen zu tun. Jedes Modell hat seine eigene Homologierung / Freigabe.

      Horst