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Typgeprüfte gibts schon länger von Shinyo bespielsweise :
shin-yo.de/suche/ergebnis_such…enon+Scheinwerfer&x=0&y=0
Obs damit getan ist ? Nein natürlich nicht, aber man fragt sich schon woran es liegt, dass bis heute keine positive
Entscheidung für eine Zulassung vorliegt.
Der Grund liegt wie bei vielen Dingen in den mit unserer nationalen StVZO konkurrierenden EG-Richtlinien.
Motorräder zählen zu den Kraftfahrzeugen und deshalb sind die Anforderungen bezüglich fortschrittlicher Lichttechnik grundsätzlich auch auf sie anzuwenden. Auf neue Motorradtypen sind seit Juni 1999 die einschlägigen Richtlinien für zwei- und dreirädrige Fahrzeuge anzuwenden. Für diese gibt es derzeit in den EG-Richtlinien und mitgeltenden ECE-Regelungen keine konkreten Vorschriften für Scheinwerfer mit Gasentladungslampen. Ein neuer Motorradtyp muss die zutreffenden Bestimmungen aller EU-Richtlinien erfüllen, während ein bereits zugelassenes Motorrad, das nachträglich umgerüstet wird, wahlweise nach den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO oder den Vorgaben der EG begutachtet werden kann.
Mal sehen wie lange eine Auflösung dieses Knotens und die dafür notwendigen Definitionen noch auf sich warten lassen.
Gruss aus Köln
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Typgeprüfte gibts schon länger von Shinyo bespielsweise :
shin-yo.de/suche/ergebnis_such…enon+Scheinwerfer&x=0&y=0
Obs damit getan ist ? Nein natürlich nicht, aber man fragt sich schon woran es liegt, dass bis heute keine positive
Entscheidung für eine Zulassung vorliegt.
Der Grund liegt wie bei vielen Dingen in den mit unserer nationalen StVZO konkurrierenden EG-Richtlinien.
Motorräder zählen zu den Kraftfahrzeugen und deshalb sind die Anforderungen bezüglich fortschrittlicher Lichttechnik grundsätzlich auch auf sie anzuwenden. Auf neue Motorradtypen sind seit Juni 1999 die einschlägigen Richtlinien für zwei- und dreirädrige Fahrzeuge anzuwenden. Für diese gibt es derzeit in den EG-Richtlinien und mitgeltenden ECE-Regelungen keine konkreten Vorschriften für Scheinwerfer mit Gasentladungslampen. Ein neuer Motorradtyp muss die zutreffenden Bestimmungen aller EU-Richtlinien erfüllen, während ein bereits zugelassenes Motorrad, das nachträglich umgerüstet wird, wahlweise nach den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO oder den Vorgaben der EG begutachtet werden kann.
Mal sehen wie lange eine Auflösung dieses Knotens und die dafür notwendigen Definitionen noch auf sich warten lassen.
Gruss aus Köln
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Always listen to the Rhythm of your Own Drums
D. Gillespie
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...my state of mind - curious about the future
Sting
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D. Gillespie
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...my state of mind - curious about the future
Sting
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