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  • Abzocke in der Schweiz

    Grischa-Biker - - Sonstiges

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    Zitat von Spark: „Trotz deiner Aussage werde ich den offiziellen Rat der ASTRA folgen....die wissen schon warum sie die Bemerkung schreiben... “ Der Rat des ASTRA bezieht sich auf Anlagen welche nicht CH typengenehmigt sind und somit unter das Wiener Abkommen fallen. Und übrigens: Jeder kann vor Ort im Targaweb nachsehen. Ist aber egal. Wenn die mitgeführte ABE dich beruhigt, erfüllt es ja den Zweck.

  • Abzocke in der Schweiz

    Grischa-Biker - - Sonstiges

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    Für den Akrapovic brauchst du (zumindest in der CH) keine ABE, da diese ESD im Typengehemigungsverfahren aufgenommen wurden. Jeder der dich kontrolliert, kann dies im Targaweb überprüfen.

  • Abzocke in der Schweiz

    Grischa-Biker - - Sonstiges

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    Langer Rede kurzer Sinn: Genehmigte Anlagen müssen nicht eingetragen werden. Nicht bei CH Einwohnern und schon gar nicht bei ausl. Gästen. LG Sämi

  • Abzocke in der Schweiz

    Grischa-Biker - - Sonstiges

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    Hey Revox Am einfachsten liest du selber in den Richtlinien 2b nach: Genehmigte Anlagen können solche sein, welche in der CH Typengenehmigung des Motorrades aufgenommen sind (bei der GS ist sicher der Akra in der Typengenehmigung enthalten). Es können ESD's sein welche über eine EG-Gesamt- oder Teiletypengenehmigung verfügen etc. Auch Lieferantenbestätigungen genügen wenn die verschiedenen Richtlinien eingehalten wurden (von ECE bis RL...). ASA ist ja die Vereinigung der Strassenverkehrsämter. A…

  • Abzocke in der Schweiz

    Grischa-Biker - - Sonstiges

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    Guten Morgen zusammen Genehmigte Endschalldämpfer sind weder prüfungs- noch meldepflichtig in der CH und werden somit auch nicht in den CH Fahrzeugausweisen eingetragen. Dies ist ganz einfach in den asa Richtlinien 2b (ab Seite 55) nachzulesen. Die ganze Story ist mehr als merkwürdig und gehört meines Erachtens ins Fabelreich..... LG Sämi